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Gasprüfung nach DVGW G 607
Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Innenräumen von Wohnwagen und Wohnmobilen (bei privater Nutzung).
Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.
Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen.
Lassen Sie ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-, umbauen oder instand setzen.
Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch.
Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.
Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.
Unser Tipp: Ist Ihr Prüfbuch abhanden gekommen? Ihr KÜS-Prüfingenieur stellt Ihnen ein neues aus.
Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.
Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit.
Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen.
Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.
Unser Tipp: Kleben Sie die Anleitungen in der Nähe der Geräte auf. Fehlende Anleitungen können Sie beim Gerätehersteller anfordern.